Willkommen

Jährlich passieren rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glücklicherweise bleibt es meistens bei einem „Blechschaden“.
Jeder Unfall ist ärgerlich, insbesondere wenn Sie selbst betroffen sind und nicht einmal etwas dafür können.

Als „Schadengutachtenpartner von TÜV SÜD“ stehen wir mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Mit unseren Schadengutachten liefern wir Ihnen eine gerichtsverwertbare Dokumentation und legen die Grundlage zur Regulierung Ihres Schadenanspruches. Hierbei ist die Aufgabe, neben der beweissichernden Dokumentation Ihres Fahrzeuges, die Höhe des eingetretenen Schadens einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenüberzustellen. Dieses beinhaltet die Prognose der zu erwartenden Instandsetzungskosten, Bezifferung einer ggf. anfallenden merkantilen Wertminderung, die Benennung des Wiederbeschaffungswertes sowie falls erforderlich das Einholen eines Restwertes für das beschädigte Fahrzeug. Die Gegenüberstellung und Analyse dieser Werte zeigt somit transparent allen Beteiligten auf, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll oder der Ersatz des Fahrzeuges auf Totalschadenbasis besser geeignet wäre.

Die Expertise der Gutachter spielt hierbei eine zentrale Rolle. Ein erfahrener und qualifizierter Gutachter bringt neben einem fundierten technischen Fachwissen auch die Fähigkeit dieses Wissen professionell anzuwenden mit. Diese umfasst neben der technischen Dokumentation der zu erwartenden Reparaturkosten auch das Plausibilisieren von gelieferten Schadenhergängen zum vorliegenden Schadenbild und dessen Bewertung für Ihren Schadenersatzanspruch.

Was dies im Einzelfall für Sie bedeutet, erklärt wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch!

„Schadengutachtenpartner von TÜV SÜD“ - Gutachter mit hoher Expertise basierend auf dem Qualitätssystem der TÜV SÜD Division Mobility!

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Schadengutachten

Schadengutachten

Jährlich passieren rund 4 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen. Glücklicherweise bleibt es meistens bei einem „Blechschaden“. Ärgerlich ist es allerdings immer, wenn Sie selbst betroffen sind, auch wenn die Schuld nicht Ihre ist. Schnellstens müssen Sie den Schaden durch einen neutralen Gutachter feststellen um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Viele Fragen stellen sich in so einem Fall. 

Wie hoch werden die entstehenden Reparaturkosten?
Wie hoch ist die Wertminderung?
Handelt es sich gar um einen Totalschaden? 

Fragen, die durch den Gutachter beantwortet werden können. Jahrelange Erfahrungen unserer exzellenten Experten bieten Ihnen eine kompetente Beratung für die Erstellung eines Schadensgutachtens. Jedem Geschädigten steht das Recht der Hinzuziehung eines Sachverständigen seiner Wahl zu. Auch wenn dies von den regulierenden Versicherungen oft bestritten wird, sind die Kosten für den Sachverständigen – sofern kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.

Weitere Informationen können Sie unter www.tuev-sued.de/schadengutachten erhalten.

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Fahrzeugbewertungen

Bei Veräußerung oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs führen die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten oft zu unnötigen Differenzen. Die Lösung des Problems liegt in einer neutralen, objektiven Bewertung durch die Experten von TÜV SÜD.

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Reparaturkostenkalkulation 

Die Reparaturkostenkalkulation beinhaltet eine Auflistung über die technischen Daten des Fahrzeuges sowie Serien- und Sonderausstattung, die benötigten Ersatzteile, den Arbeitslohn und was sonst noch erforderlich ist, um das Fahrzeug wieder instand zu setzen.

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Gerichtsgutachten

Für die fachliche Beurteilung von technischen Sachverhalten werden bei Gericht oft öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingeschaltet. Der Sachverständige wird direkt vom Gericht, ggfs. auch auf Vorschlag der Parteien beauftragt. Gemäß dem Grundsatz der Parteienherrschaft wird im Zivilverfahren durch die Parteien bestimmt, was gemäß dem Klageantrag sowie dem Sachvortrag zum Streitgegenstand bestritten wird. Nur damit darf sich das Gericht befassen. Die Parteien entscheiden nicht nur über den Streitgegenstand, sondern sind auch jederzeit in der Lage, das Verfahren, z.B. durch Klagerücknahme, Vergleichsbereitschaft oder Anerkennung, zu beenden. 

Im Zivilprozess ist der Kläger gemäß des so genannten Beibringungsgrundsatzes beweispflichtig.  Laut Zivilprozessordung stehen nur bestimmte Beweismittel zur Verfügung. Dazu gehören der "Augenschein (Ortsbesichtigung)", die Vorlage von "Urkunden", die Vernehmung von Zeugen sowie der Beweis durch Sachverständige. Sofern ein Sachverständigengutachten zur Klärung einer Sachlage erforderlich ist, wird durch das Gericht ein entsprechend – also gemäß dem Fachgebiet – bestellter Sachverständiger schriftlich beauftragt.

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